Das IT-Recht als Recht der neuen Medien stellt sowohl für Privatmandanten, als auch für unser Firmenklientel eine nahezu undurchdringbare Materie dar. Die rasanten technischen Veränderungen bedingen eine stetige rechtlichen Überprüfung und Anpassung von Verträgen, Webseiten etc.
Wir sind im IT-Recht unter anderen in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Rechtsschutz für EDV-Produkte, dazu zählen sowohl der Softwareschutz, der urheberrechtliche Schutz als auch die Durchsetzung von Ansprüchen bei Softwareverletzungshandlungen
- EDV-Vertragsrecht, Prüfung und Erstellung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingen, Online-Shop-Besonderheiten, etc.
- Prüfung und Erstellung von Softwareüberlassungs- und -lizenzverträgen, insbesondere die zielgerichtete Behandlung von Hauptleistungspflichten, Nutzungsrechten, Gewährleistungs- und Haftungsproblematiken, Abnahmeprozessen und Kündigungsproblemen;
- Erstellung und Beurteilung von Softwaremiet- und -leasing, -wartungs- und -pflegeverträgen
- Besondere Softwareverträge wie Hinterlegungsvereinbarungen, Application Service Providing und Cloud Computing; Problematiken der Open Source Software
- Internetkommunikationsrecht, insbesondere der Erwerb von Domains; Vertragsschluss und Verbraucherschutz im Internet
- Datenschutzrecht, Ermächtigungsgrundlagen und Haftung bei unzulässiger Datenverarbeitung
- Arbeitsrechtliche Sonderproblematiken von Angestellten in der IT-Branche, insbesondere Nutzungsvereinbarungen und Rückgriffshaftung
- Telemediengesetz in Zusammenhang mit der Haftung von Online-Diensten
- Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing und anderer Urheberrechtsverletzungen