Das Arbeitsrecht ist heute eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Das Arbeitsverhältnis sichert die wirtschaftliche Existenz für den Arbeitnehmer. Der Abschluss wirksamer Arbeitsverträge ist aber zugleich eine notwendige Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. OWP Rechtsanwälte beraten Unternehmer und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des Arbeits- und Dienstvertragsrechts. Unsere Mandanten haben in uns einen kompetenten Partner in Prozessen vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Wir sind im Arbeits- und Dienstvertragsrecht unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
- Vorbereitung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses
- Befristung, Anfechtung und Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
- Beratung auf dem Gebiet des arbeitsrechtlichen Sozialversicherungsrecht
- Beratung und Betreuung im Hinblick auf das Recht der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht
- Unterstützung in den Fragen des öffentlichen Dienstrechts, z. B. Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
- Betreuung bei der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
- Der Erstellung von rechtssicheren Abmahnungen und Zeugnissen
- Arbeitnehmerdatenschutz