Ob im Ermittlungsverfahren, Hauptsacheverfahren oder für eine Berufung/Revision, OWP Rechtsanwälte stehen Ihnen in jedem Stadium des Strafverfahrens kompetent zur Seite.
Vielfach besteht die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung, so dass die Kosten für eine Verteidigung zunächst vom Staat zu tragen sind.
Aber auch als Zeugenbeistand oder als Nebenklägervertreter ist der Strafverteidiger hilfreich.
Wir sind im Strafrecht unter anderem in folgenden Tätigkeitsbereichen für Sie tätig:
- Jugendstrafrechts
- Steuerstrafrechts
- Verkehrsstrafrechts